Dörscheid

ländlich natürlich lebenswert
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7. Förderaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Die klassische LEADER-Förderung ist für kleine Vorhaben, besonders von ehrenamtlichen Trägern, zu aufwendig und bringt zu viele bürokratische Hürden mit sich. Weil aber oft schon die kleinen Dinge Großes bewirken können, gibt es auch in diesem Jahr wieder Mittel für sogenannte „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“. Das unbürokratische Förderangebot, das sich an Vereine, Organisationen oder auch lose Zusammenschlüsse richtet, erfreut sich großer Beliebtheit und geht nun schon in die siebte Runde.

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Einreichen einer aussagekräftigen Interessensbekundung bis 15.03.2023 bei der LAG-Geschäftsstelle. Der Vordruck ist auf der Webseite der LAG zu finden:  www.lag-welterbe.de/buergerprojekte
  2. Bewertung aller eingereichten Projekte durch die LAG anhand von transparenten Auswahlkriterien. Je besser das Projekt die Handlungsfelder der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt, desto besser fällt die Bewertung aus. Die Projekte mit den meisten Punkten werden gefördert.
  3. Vor der Durchführung des Projektes: die ausgewählten Projektträger unterschreiben eine Zielvereinbarung, danach darf erst mit der Umsetzung begonnen werden!
  4. Nach der Durchführung des Projektes: Abgabe eines Durchführungsberichts inkl. Fotos und Kostennachweisen, spätestens bis zum 15.09.2023
  5. Auszahlung der Mittel durch LAG

Was wird gefördert?

  • Projekte, die im Gebiet der LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal liegen
  • Projekte, die mindestens einem Handlungsfeld der LILE der LAG zugeordnet werden können:
    • Lebenswerte Siedlungsstrukturen
    • Zukunftsfähige Tourismusstrukturen
    • nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft
    • Gesellschaft und Gemeinschaft
  • Projekte, die ehrenamtliches Engagement unterstützen und keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgen
  • Projekte mit mindestens 10 Punkten in der Bewertung durch die LAG
  • Eigene Arbeitsleistungen und der Kauf von gebrauchten Gegenständen sind nicht förderfähig

Wer darf Anträge stellen?

  • gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände, Privatpersonen oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
  • NICHT FÜR: parteipolitische Initiativen, Kommunen und Unternehmen
  • Maximal dürfen 4 ehrenamtliche Bürgerprojekte je Antragsteller gefördert werden
  •  

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Standardförderung beträgt 1.000 €, Premiumprojekte mit mehr als 20 Punkten erhalten 2.000 €
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung; die Förderung kann jedoch nicht höher als die tatsächlichen Kosten sein.

Wichtige Eckdaten zum 7. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittel-Budget:                                         40.000 € (davon 30.000 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz, vorbehaltlich der Bereitstellung etwaiger Haushaltsmittel; sowie 10.000 € projektunabhängige Mittel der LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal)

Datum des Aufrufes:                                          13.01.2023

Einreichungsfrist für Projektskizzen:              15.03.2022 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch die LAG:     29. März 2023

Frist für Schlussabrechnung:                           15.09.2023 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG Geschäftsstelle)

Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-welterbe.de zu finden!

Bitte beachten Sie, dass nur aussagekräftige und fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die Auswahl einbezogen werden können!

Die Geschäftsstelle der LAG berät Sie sehr gerne bei Ihren Projektideen und nimmt Ihre Interessensbekundungen entgegen.

LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal

c/o VG Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 6, 55430 Oberwesel

Ansprechpartner: Maximilian Siech & Nico Melchior

Tel.      MS: 06771-40 399 32  oder 0170 / 766 48 69

            NM: 06771-40 399 34 oder 0151 / 140 656 03

Mail:     m.siech@zv-welterbe.de

            n.melchior@zv-welterbe.de